Kosten im Überblick
Treppenlift
Sitzlifte mit geradem Verlauf sind ab 3.499,00€ erhältlich.
Sitzlifte mit kurvigem Verlauf sind ab 6.890,00€ erhältlich.
Plattformlift
Rollstuhl-Schrägaufzüge mit geradem und kurvigen Verlauf sind ab 10.500,00€ erhältlich.
Hublift
Rollstuhllifte mit senkrechtem Verlauf sind ab 8.000,00€ erhältlich.
Wird ein Seniorenlift bezuschusst ?
Unter Berücksichtigung von gewissen Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung laut § 40 Abs. 4 SGB XI.
Zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung gehören auch Lifte.
Hierbei können Zuschüsse in Höhe von bis zu* 4.000,00€ pro Antragsteller bis maximal 4 Antragsteller, also maximal 16.000,00€ pro Haushalt, beantragt werden. Eine Voraussetzung dafür ist ein vorhandener Pflegegrad, wobei hier mindestens Pflegegrad 1 ausreicht.
*Was bedeutet die Formulierung "bis zu 4.000,00€"?
Sollte die Maßnahme weniger als 4.000,00€ kosten, wird auch nur dieser Betrag bezuschusst.
Dann ist noch ein Budget vorhanden, welches für andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen verwendet werden kann, zum Beispiel Türschwellen ebnen oder das Badezimmer barrierefrei umbauen.
Rechenbeispiel
Kosten Treppenlift, inkl. Lieferung und Montage
- Pflegekassenzuschuss Person 1
- Pflegekassenzuschuss Person 2
Eigenanteil
11.500,00€
- 4.000,00€
- 4.000,00€
3.500,00€
Hinweis
Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Das Finanzamt benötigt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Menschen mit Behinderung oder mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Treppenlift in der Regel auch ohne medizinischen Nachweis von der Steuer absetzen.
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